Kosten

Netz aus farbigen, aufstrebenden Linien
Kosten
Privatpatienten …

kön­nen einen Antrag auf Psy­cho­the­ra­pie bei ihrer pri­va­ten Kran­ken­kas­se oder Bei­hil­fe­stel­le stel­len. In wel­chem Umfang Kos­ten für Psy­cho­the­ra­pie über­nom­men wer­den, hängt jedoch von dem Ver­trag mit Ihrer Ver­si­che­rung ab. Bit­te erkun­di­gen Sie sich hier­zu am bes­ten vor­ab bei Ihrer pri­va­ten Ver­si­che­rung. Die Gebüh­ren für eine ambu­lan­te Psy­cho­the­ra­pie ori­en­tie­ren sich an der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­ten und Kin­der- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP).

Gesetzlich Versicherte …

haben die Mög­lich­keit, über das Ver­fah­ren der Kos­ten­er­stat­tung §13 Absatz 3 SGB V Psy­cho­the­ra­pie auch bei appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten in pri­va­ter Pra­xis die Über­nah­me der Behand­lungs­kos­ten bei ihrer Kran­ken­kas­se zu bean­tra­gen. Bei der Antrag­stel­lung unter­stüt­ze ich Sie ger­ne.

 

Für einen sol­chen Antrag sind erforderlich:

ein Ter­min in einer psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Sprech­stun­de mit einer Emp­feh­lung, dass eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung not­wen­dig und unauf­schieb­bar ist. Die­se ist ab 1. April 2018 ver­bind­lich und wird von kas­sen­ärzt­lich zuge­las­se­nen Psy­cho­the­ra­peu­ten angeboten.

eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung (Haus- oder Kin­der­arzt) über eine not­wen­di­ge Psychotherapie.

das Anschrei­ben an die Krankenkasse.

das Pro­to­koll der ver­geb­li­chen Suche nach einem The­ra­pie­platz über Kas­sen­zu­las­sung, hier ist es not­wen­dig min­des­tens drei bis fünf abte­le­fo­nier­te Psy­cho­the­ra­peu­ten nament­lich mit ihrer ange­ge­be­nen War­te­zeit (min­des­tens drei Mona­te) zu dokumentieren.

die Beschei­ni­gung eines appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten in Pri­vat­pra­xis, dass die Behand­lung kurz­fris­tig über­nom­men wird.